Honorar

 

Das Erstgespräch ist grundsätzlichen kostenfrei, da ich der Meinung bin, dass das Verhältnis zwischen Berater und Mandant nicht zuletzt eine Frage der Sympathie ist.


Alle entstehenden Kosten werden vorab besprochen. Ich halte mich bei der Gebührenvereinbarung grundsätzlich an den Gebührenrahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Aber auch hier gibt der Gebührenrahmen einen verfügbaren Spielraum.

In der monatlichen Gebühr für die Erstellung der Buchhaltung und der Lohnbuchhaltung  ist die steuerliche Beratung im üblichen Maße enthalten. Dies hat den Hintergrund, dass ich nicht möchte, dass meine Mandanten aus "Kostengründen“ ein Beratungsgespräch nicht führen möchten. Und es verhindert, dass jede Frage beim Steuerberater immer direkt eine Gebührenrechnung mit sich bringt.

Allgemeines zu Steuerberatern

 

Nur Steuerberater unterliegen der gesetzlichen Kontrolle durch die Steuerberaterkammern.

Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, ähnlich dem Rechtsanwalt, Arzt oder Pfarrer. Gegenüber der Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung dürfen Steuerberater keine Auskunft über Mandaten geben. Nur der Mandant selbst kann den Steuerberater davon entbinden.

Steuerberater darf sich nur bezeichnen, wer das staatliche Steuerberaterexamen erfolgreich bestanden hat. Hierdurch ist die Berufsbezeichnung geschützt, ähnlich wie bei dem Rechtsanwalt oder Arzt. Andere Berufs- oder Unternehmensbezeichnungen sind dagegen nicht geschützt und können von jedem genutzt werden. Hier runter fallen z.B. die Bezeichnungen wie Unternehmensberater, Wirtschaftsberater & Wirtschafts- oder Finanzkanzlei.

Wo Menschen arbeiten, können unter Umständen auch Fehler gemacht werden. Für diesen Fall ist jeder Steuerberater verpflichtet, eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne den Nachweis derselben kann kein Steuerberater tätig werden.